Wer seinem Kind oder sich selbst einen jungen Welpen gekauft hat kennt das Problem, irgendwann ist das geliebte Haustier das erste Mal läufig. Je nach Rasse passiert das zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 2. Lebensjahr. Stellt sich die Frage, was tun, wenn eine Schwangerschaft nicht erwünscht ist? Eine Möglichkeit ist sicherlich die Sterilisation. Doch das führt innerhalb der Familie oft zu Streit und zu Tränen, was der trauten Gemeinsamkeit in der Regel zuwider läuft. Oder was ist, wenn das Decken erst zu einem späterem Zeitpunkt erfolgen soll.
Keuschheitsgürtel um die Kastration zu Vermeiden
Nun, in solch einem Fall kommt tatsächlich ein Keuschheitsgürtel für Hunde in Frage. Unter der Dokumentenidentifikation DE20219345U1 01.04.2004 hat Herr Herbert Ganter aus Dorfen bereits seit 2004 ein entsprechendes Patent angemeldet. Die Erfindung stellt eine Deckschutzvorrichtung dar, bei der eine mechanische Vorrichtung den Bereich des Geschlechtsorganen einer Hündin so abdeckt, dass der Penis des Hundes nicht eindringen kann.
Im Gegensatz zu einem amerikanischen Konkurrenzprodukt, dass unter der Nummer US 4,1 33,297 geschützt ist, sorgt der Hunde-Keuschheitsgürtel des Herrn Kanther dafür, dass auch der Urin gezielt abgeleitet wird und gleichzeitig die Kopulation verhindert wird. Darüber hinaus ist die deutsche Erfindung wesentlich leichter, was den Tragekomfort erhöht und gleichzeitig ein Verrutschen der mechanischen Vorrichtung ausschließt.
Also liebe Hundebesitzer, damit dürfte die Entscheidung wohl gefallen sein. Erkundigen Sie sich einfach bei ihrem ortsansässigem Hundeverein über entsprechende Bezugsquellen für den Keuschheitsgürtel für Hunde. Dort wird man ihnen mit Sicherheit weiter helfen können. Sollte das nicht der Fall sein wenden sie sich am besten direkt an Herrn Ganter aus Dorfen.