gesetzlicher Zwang einen Keuscheitsgürtel zu Tragen
Andere Länder andere Sitten. Das gilt besonders für Orient und Okzident. Während hierzulande kein Mensch auf die Idee käme, Frauen das Tragen eines Keuschheitsgürtels zu verordnen, fordert das Emirat Dubai von den Frauen des Landes das Tragen eines solchen Bekleidungsstücks in der Öffentlichkeit. Für den Fall der Zuwiderhandlung muss frau damit rechnen, bei einer Vergewaltigung im Gefängnis zu landen, denn außerehelicher Sex ist in dem arabischen Emirat verboten.
So verrückt es auch klingt, aber selbst eine ausländische Besucherin war vor solch einem Blödsinn nicht gefeit. Die Norwegerin Marte Deborah Dalev, aus Tønsberg, lebte und arbeitete für eine Inneneinrichtungsfirma in Katar. Anlässlich eines Aufenthaltes in Dubai war sie mit einigen Kollegen nach einer Feier auf dem Rückweg in ihr Hotel. Auf dem Hotelflur passierte es dann. Ein Kollege zerrte Mate Dalev in sein Hotelzimmer und vergewaltigte sie.
Wegen angezeigter Vergewaltigung im Gefängnis
Wie nicht anders zu erwarten erstattete die junge Frau Anzeige. Doch statt ihren Peiniger zu belangen, nahmen die Beamten die Norwegerin fest. Bei dem anschließenden Gerichtsverfahren wurde die Ausländerin zu 16 Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen außerehelichem Sex. Natürlich schlug das Urteil hohe Wellen. Die norwegische Regierung intervenierte und letztendlich wurde Marte Dalev nach einiger Zeit vom Emir begnadigt.
Trotzdem ist dieser Fall der beste Beleg dafür, dass man sich eingehend informieren sollte, bevor man fremde Länder und Kulturen bereist. Das gilt umso mehr, wenn man dort sogar lebt und arbeitet. Unter dem Vorwand Frauen vor Vergewaltigungen schützen zu wollen, gelten im Emirat Dubai offensichtlich Rechtsvorstellungen, die von den unsrigen völlig abweichen.
Also, vor dem nächsten Aufenthalt in einem Wüstenstaat unbedingt einen Keuschheitsgürtel kaufen und den auch anlegen, wenn frau in die Öffentlichkeit geht. Ansonsten kann der Besuch zu einem schlimmen Ende führen, wie man am Fall der Norwegerin Marte Dalev sieht.
Die Petition zu ihrer Freilassung ist mittlerweile glücklicherweise mit dem Schild „Victory“ versehen. Aber oder Trotz dieses kleinen Sieges ist es noch ein langer Weg von der Annahme, dass die Frau an der Vergewaltigung Schuld habe, wenn sie sich nicht entsprechend schützt und der Vergewaltiger damit einen Freibrief erhält bis zur Akzeptanz und Ahnung der Tatsache, dass es keine Vergewaltigung ohne den Vergewaltiger gäbe. Der Besitzer wird ja auch nicht verklagt, obwohl er durch seinen Besitz erst die Möglichkeit zum Diebstahl gegeben hat.